Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag Elbresidenz am Nationalpark Stadt Wehlen
Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweiße Überlassung von Appartements/ Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Betriebes.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Appartements/Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betriebes.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden.
Vertragsabschluss, -partner, -haftung, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Beherbergungsbetrieb zustande. Der Beherbergungsbetrieb bestätigt die Buchung innerhalb von 10 Tagen.
2. Vertragspartner sind der Beherbergungsbetrieb und der Kunde. Hat ein dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Beherbergungsbetrieb gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Beherbergungsbetrieb eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Der Beherbergungsbetrieb haftet für die Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht Leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
5. Diese Haftungsbeschränkungen und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Beherbergungsbetriebes auch bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnungen
1. Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Appartements/Ferienwohnungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von Ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltend bzw. vereinbarten Preise des Beherbergungsbetriebes zu bezahlen. Dies gilt auch für Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebes an Dritte.
3. Preise können von dem Beherbergungsbetrieb ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Räumlichkeiten, der Leistungen des Beherbergungsbetriebes oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Beherbergungsbetrieb zustimmt.
4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von dem Beherbergungsbetrieb allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Beherbergungsbetrieb den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens 10 % anheben.
Rücktritt des Kunden
1. Bei Rücktritt des Kunden von dem mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Vertrag bedarf der Schriftform. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Beherbergungsbetriebes oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Sofern zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche des Beherbergungsbetriebes auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich dem Beherbergungsbetrieb gegenüber ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Beherbergungsbetriebes oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Appartements/Ferienwohnungen hat der Beherbergungsbetrieb die Einnahmen aus anderweitigen Vermietungen sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Beherbergungsbetrieb steht es frei, den ihr entstehenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu bezahlen.
5. Die Höhe der Stornierungskosten ist wie folgt gestaffelt:
- bis 8 Wochen vor dem Buchungstermin Kostenfrei
- ab 8 Wochen bis 4 Wochen vor Buchungstermin 40 % des Übernachtungspreises
- ab 4 Wochen bis 2 Wochen vor dem Buchungstermin 70 % des Übernachtungspreises
- ab 2 Wochen vor dem Buchungstermin 90 % des Übernachtungspreises
Rücktritt des Beherbergungsbetriebes
1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Beherbergungsbetrieb in diesem Zeitraum ebenfalls berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
2. Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
- höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Tatsachen die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Tatsachen die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inaspruchnahme des Beherbergungsbetriebes den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebes in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Beherbergungsbetriebes zuzurechnen ist.
Bereitstellung Apartments/Ferienwohnungen, Parkplatz , -übergabe u. -rücknahme
1. Gebuchte Appartements/Ferienwohnungen stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Appartements/Ferienwohnungen bis spätestens 10:00 Uhr geräumt zu übergeben.
3. Es werden zu jedem Appartement/Ferienwohnung ein Parkplatz kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Parkplatz befindet sich vor dem Haus der Elbresidenz am Nationalpark. Weitere Parkflächen können nicht zur Verfügung gestellt werden.
Haftung des Beherbergungsbetriebes
1. Der Beherbergungsbetrieb haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht typischen Leistungsbereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Beherbergungsbetriebes zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an der Leistung des Beherbergungsbetriebes auftreten, wir der Betrieb bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das Ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und den Schaden möglichst gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens Euro 3.000 sowie für Geld und Wertgegenstände bis Euro 750. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde seine sofortige Anzeigepflicht gegenüber des Beherbergungsbetriebes vernachlässigt.
3. Für die unbeschränkte Haftung des Beherbergungsbetriebes gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Nachrichten, Post und Warensendungen werden von dem Beherbergungsbetrieb mit größter Sorgfalt behandelt. Der Betrieb übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgeld die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind hierbei ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht
2. Sollten einzelne Punkte dieser Algemeinen Geschäftsbestimmung nichtig sein oder gegen geltendes Recht verstoßen, berührt das nicht die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für die nichtigen oder geltendes Recht verstoßende Bedingungen treten statt dessen die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch bei Scheck und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebes. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebes.